Schulfrei – von Julia Marre
Ein toller Artikel von Julia Marre im „Kinderkram“.
Es hat sich wieder ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. Frau Marre schreibt in Spalte 2 „Weil sie nicht bereit war, ein Bußgeld zu zahlen, wurde ihr Beugehaft angedroht.“
Das stimmt so nicht. Die Bußgelder hat meine Mutter gezahlt – obwohl wir nicht einsehen, inwieweit sie „fahrlässig“ und „vorsätzlich“ gehandelt haben soll.
Haft wurde meiner Mutter angedroht aufgrund ihrer „Haltung“. Zum besseren Verständnis das Zitat aus dem Beschluss vom Familiengericht, Juli 2018:
„Wenn die Kindesmutter ihre Haltung aufgibt, ist nach Auffassung des Gerichts davon auszugehen, dass Marie-Helen zum Schulbesuch bewegt werden kann. Die Einlassung der Kindesmutter, sie sehe keine erzieherischen Einwirkungsmöglichkeiten, ist für das Gericht in Anbetracht der bestehenden Beziehung – und zumal bei einer pädagogischen geschulten Fachkraft – nicht nachvollziehbar.
Sofern bei der Kindesmutter weiterhin keine hinreichende Bereitschaft bestehen sollte, entsprechend auf Marie-Helen einzuwirken, muss dies gegebenenfalls mit den Mitteln der Zwangshaft nach §95 FamFG i.V.m.§888 ZPO durchgesetzt werden, da die Festsetzung eines Zwangsgeldes aufgrund der mitgeteilten Einkommensverhältnisse keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.“
Nun aber viel Spaß beim Lesen!