Antwortschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 05. Februar 2019

Hier möchten wir Euch infomieren über die Antwort auf unser 8-Seitiges Schreiben an das Ministerium.

Auf das 8-seitige Schreiben meiner Mutter an das Ministerium wird geantwortet auf einer Seite – in 3 kurzen Absätzen und einem einzelnen Satz. Auf die Fragen und Ausführungen meiner Mutter wird nicht eingegangen.

Zuerst bedanken sie sich für unsere Ausführungen.
Im zweiten Absatz weisen sie uns darauf hin, dass der Zwangsgeldbescheid des Ministeriums weiterhin wirksam und sofort vollziehbar ist.
Im dritten Absatz werden wir darüber informiert, dass die verwaltungsvollzugsrechtlichen Zwangsmittel solange wiederholt werden können, bis der Verpflichtungsbescheid befolgt worden oder auf andere Weise erledigt ist.
Zum Abschluss hoffen sie auf die „Kooperation“ meiner Mutter und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Wenn meine Mutter also nicht „kooperiert“ und mich in irgendeiner Weise zur Schule zwingt, dann wird sie weiterhin bestraft werden.
Auf mich und meine Bedürfnisse wird mit keinem Wort eingegangen.