Von Claudia Becker Redakteurin
„Freilernen“ und Homeschooling: Die Parallelgesellschaft der Schulverweigerer
In Deutschland wächst die Zahl der Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Manche unterrichten nach Stundenplan. Andere sind „Freilerner“, die ihrem Nachwuchs größtmöglichen Spielraum geben. Was ist ihr Problem mit dem Schulsystem?
Marie-Helen war elf, als sie die Kinder auf dem Weihnachtsmarkt traf. Jene Mädchen und Jungen, die mit ihren Eltern gekommen waren, um selbst gemachte Kosmetik zu verkaufen, und Marie-Helen etwas erzählten, was sie nicht mehr losließ: Dass sie „Freilerner“ seien, erzählten sie, nicht zur Schule gingen, sondern zu Hause lernten. Und zwar nur das, was sie wirklich interessierte.
Drei Jahre liegt das zurück. Wenn Marie-Helens Mutter Antje Scharf von der Begegnung auf dem Weihnachtsmarkt erzählt, schwingt Erleichterung mit. Die Gespräche mit den „Freilernern“, sagt sie, seien der Beginn eines Prozesses gewesen, der einem jahrelangen Problem ein Ende gesetzt habe: Marie-Helens Problem mit der Schule.
Schule. Für Marie-Helen von Anfang an ein Ort, an dem sie nicht sein wollte. Meckernde Lehrerinnen, mobbende Mitschüler, Lerninhalte, deren Sinn sie nicht erkennen konnte. Marie-Helen wollte selbstständig lernen, nicht im Klassenverband, sondern allein, nach ihren Interessen und ihrem Tempo. Für die Familie, die im nordfriesischen Osterhever lebt, sei das eine schwere Belastung gewesen. Jeden Morgen dasselbe. Schimpfen, gut zureden, drohen: „Wenn du nicht gehst, kommt die Polizei!“
Marie-Helen, erzählt die Mutter, habe versucht, sich zu überwinden. Aber der Wunsch, anders zu lernen, der blieb. Dabei besuchte Marie-Helen eine Zeit lang sogar das Gymnasium, an dem ihre Mutter Latein und Englisch unterrichtete. Schulwechsel, Gespräche mit Lehrern, es nützte alles nichts, erzählt die Mutter.
Marie-Helen sei sehr willensstark. Das Treffen mit den „Freilernern“ habe geholfen, ihrem Willen eine theoretische Basis zu geben. Es habe ihr den Anstoß gegeben, eine wissenschaftliche Begründung dafür zu finden, warum es auch für sie besser sei, nicht in die Schule zu gehen. Und dann sei die Tochter eines Tages zu ihr gekommen, um ihr zu zeigen, was sie nach einer intensiven Internetrecherche herausbekommen habe.
Mit der Schulkritik des Philosophen Richard David Precht habe sie argumentiert und mit den Thesen des Neurobiologen Gerald Hüther (/politik/deutschland/article109581679/Hochbegabung-ist-mehr-als-gute- Schulnoten.html), wonach Kinder am besten lernen, wenn sie von etwas begeistert sind. „In dem Moment“, sagt Antje Scharf, „wusste ich, dass es ihr wirklich ernst ist.“ Sie beschloss, sie nicht mehr wie all die Jahre zuvor in die Schule zu drängen. Seit Januar 2017 lernt ihre Tochter zu Hause.
Marie-Helen Scharf ist eines von zahlreichen Mädchen und Jungen, die nicht in die Schule gehen. Die Kultusministerkonferenz schätzt ihre Zahl auf 500 bis 1000. Die Szene ist alles andere als homogen. Sie reicht von „Homeschooling“, bei denen die Kinder, meist von den Eltern, nach festen Stundenplänen und Lehrinhalten unterrichtet werden, die sich an öffentlichen Schulen orientieren, bis zu „Freilernern“.
Letztere gehen davon aus, dass Bildung nur funktioniert, wenn das Kind aus sich heraus etwas lernen will. Radikale „Freilerner“ verzichten weitestgehend darauf, dem Kind Impulse zu geben. Stellen die Kinder Fragen, sind sie für diese Themen da. Schule ist ihrer Ansicht nach darauf angelegt, Menschen für die ökonomischen Herausforderungen zu formen, sie sei eine Institution, die Kinder in ein Raster drücke, durch das die Sensiblen fallen. Dabei lehnen nicht alle Eltern dieser Gruppe das Schulsystem grundsätzlich ab; halten lediglich im Fall ihres Kindes die Schule für ungeeignet, weil das Kind zum Beispiel nicht mit Druck umgehen kann.
Was alle verbindet, ist die Überzeugung, dass nicht der Staat über die Bildung ihrer Kinder zu entscheiden habe, sondern die Eltern beziehungsweise die Heranwachsenden selbst. Für die Eltern hat das weitreichende Konsequenzen. Denn in Deutschland herrscht Schulpflicht. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. In manchen Bundesländern, darunter das Saarland und Hessen, ist die Missachtung der Schulpflicht sogar ein Straftatbestand. Eltern riskieren dort eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die Befürworter der Schulpflicht haben gute Argumente. Die ausgebildeten Lehrer, das Standardwissen, das jedem Kind unabhängig von Herkunft und Geschlecht vermittelt wird, sind nur ein Teil. Schule sei darüber hinaus ein wichtiger Raum, um soziales Verhalten zu lernen, mit einem Wertekodex in Berührung zu kommen, der die Bildung von Parallelgesellschaften verhindere. Dennoch gibt es Juristen, Pädagogen und Psychologen, die dafür plädieren, Ausnahmen zuzulassen. Franz Reimer zum Beispiel, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Justus-Liebig-Universität.
Auch den Wunderlichs, der wohl bekanntesten deutschen Schulverweigerer-Familie aus der Nähe von Darmstadt, konnte das Jugendamt keine Kindeswohlgefährdung nachweisen. Petra und Dirk Wunderlich, beide Gärtner von Beruf, unterrichten seit Jahren ihre vier Kinder selbst. Schule beschneide die Kreativität, argumentieren sie. Zudem sehen sie sich als gläubige Christen (/debatte/kommentare/plus180058980/Christentum-Das-Kirchenvolk-wird-in- Deutschland-zur-Minderheit.html) in einer besonderen Bildungsverantwortung, die das öffentliche Schulsystem nicht leisten könne.
Dass der Staat überaus rigoros auf diese Verweigerungshaltung reagieren kann, hat vermutlich keine andere Familie so erlebt wie sie. Im August 2013 standen eines Morgens 20 Polizisten und Jugendamtsmitarbeiter vor ihrer Tür, um die vier Kinder zwischen sieben und 14 Jahren mitzunehmen. Für drei Wochen kamen sie in staatliche Obhut.
Unter der Auflage, sie in die Schule zu schicken, gab das Familiengericht die Kinder den Eltern zurück. Für eine gewisse Zeit besuchten die drei Mädchen und der Junge auch den Unterricht. Doch der Wunsch nach dem Hausunterricht blieb. Das brachten damals auch die Wunderlich-Kinder zum Ausdruck, die über die Lautstärke im Klassenzimmer und Aggressionen auf dem Schulhof klagten.
Die Familie wollte nach Frankreich auswandern, wo es wie in den meisten anderen europäischen Ländern keine Schulpflicht gibt und Homeschooling unter einer gewissen staatlichen Kontrolle möglich ist. Doch der Plan scheiterte am Jugendamt Darmstadt, das über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder verfügte. Im Juni 2014 meldeten die Eltern die Kinder von der Schule ab und unterrichteten sie wieder zu Hause. Ein Jahr später verurteilte sie das Darmstädter Amtsgericht zu einer Geldstrafe.
Die Wunderlichs bleiben trotzdem dabei: Ihre Kinder gehörten nicht dem Staat. Und der lässt sie jetzt auch weitgehend in Ruhe. Doch weil er ihnen allein deshalb, weil sie zu Hause unterrichten, Teile des Sorgerechts entzogen und die Kinder aus der Familie genommen hat, wählten sie einen außergewöhnlichen Schritt. Sie verklagten 2017 die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Nachdem Marie-Helen im Januar 2017 beschlossen hatte, nicht mehr in die Schule zu gehen, kam es zunächst zu etlichen Treffen mit Schulsozialarbeitern und Therapeuten. Schließlich meldete sich das Jugendamt. Mittlerweile hat Antje Scharf mehrere Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durchlaufen. Finanziell bringe der Rechtsstreit die Familie an ihre Grenzen, sagt sie. Derzeit überlege sie, über Crowdfunding (/wirtschaft/webwelt/article167194154/Beim-Crowdfunding-ist- die-Vorbereitung-fast-alles.html) wenigstens einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten wieder hereinzuholen.
Das Jugendamt konnte nicht bestätigen, dass die Tochter in fragwürdigen Verhältnissen aufwachse oder gar geistig verwahrlose. Dennoch musste sich die Mutter zunächst vor dem Familiengericht verantworten und dann vor dem Verwaltungsgericht. Zuletzt bekam sie die Aufforderung, 1000 Euro Zwangsgeld zu zahlen. Sollte sie sich verweigern, könnte sie in Beugehaft kommen. Dass sie neben Marie-Helen noch einen fünfjährigen Sohn hat, wäre kein Hindernis. Am 6. Dezember steht die nächste Anhörung an, bei der darüber entschieden werden soll, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und in das elterliche Sorgerecht eingegriffen wird.
Ihr Anwalt Andreas Vogt aus dem hessischen Eschwege argumentiert, dass allein der Verstoß gegen die Schulpflicht noch keine Kindeswohlgefährdung sei. Vogt vertritt zahlreiche Schulverweigerer. Er spricht von einer kleinen, aber wachsenden Szene. Eine Abschaffung der Schulpflicht will er nicht, plädiert aber dafür, den Einzelfall konkret anzusehen und Ausnahmeregeln zuzulassen.
Vogt verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Formel Nichtschulbesuch gleich Kindeswohlgefährdung verneint. Grundsätzlich herrsche nach wie vor die Ansicht, dass der Schulbesuch für eine gesunde Entwicklung unvermeidbar sei. Vogt sieht bei den Familiengerichten aber eine Tendenz, genauer hinzuschauen.
Auch im Fall Marie-Helen weist Vogt den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung entschieden zurück. Die 14-Jährige sei nicht von der Außenwelt abgeschnitten und habe zudem eine bildungsorientierte Mutter. Ihre Tochter lerne viel, sagt Antje Scharf. Videos, Apps, Lerngruppen, in denen sie per Internet vernetzt ist. Das sei ihr ganz individueller Klassenraum, den sie fleißig nutze.
Das Mädchen lese fast jeden Tag ein Buch, sagt die Mutter, die mittlerweile nicht mehr als Lehrerin arbeitet, sondern als Sängerin. Außerdem sei ihre Tochter eine begabte Zeichnerin. Soziale Kontakte pflege sie nicht zuletzt durch ihren Leistungssport Turnen, bei dem sie selbst eine Gruppe leite.
Für ihre Tochter sei das alles sehr belastend, sagt sie. Schließlich habe sie die Familie mit ihrer Haltung in die juristisch schwierige Lage gebracht. Als im Herbst die Androhung der Beugehaft für die Mutter kam, ging Marie-Helen wieder in die Schule.
Aber nach ein paar Tagen sei sie krank geworden. Antje Scharf möchte ihre Tochter darin unterstützen, sich selbst zu verwirklichen. Darin sieht sie ihre Aufgabe als Mutter. „Soll ich sie mit Gewalt zur Schule bringen?“
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