70 Jahre Grundgesetz – unsere Grundrechte

Im März kontaktierte uns die Deutsche Welle. Sie machen einen Beitrag zu den Feierlichkeiten „70 Jahre Grundgesetz“. Sie werden zu jedem Artikel, zu jedem unserer Grundrechte, einen Beitrag senden.

Zu Artikel 2 unseres Grundgesetzes haben sie den Fall unserer Familie gewählt. Sie hatten im Netz recherchiert und waren auf unser Thema „selbstbestimmtes Lernen in Freiheit und Begeisterung“ gestoßen – und zu den Komplikationen, die man damit in unserem Land erfährt.

Grundgesetz, Artikel 2

Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Zu diesem Artikel haben sie dann einen Bericht über mich und mein Thema gedreht. Dieser tolle Beitrag kommt dann in der kommenden Woche – also um den 24. Mai – auch im TV. Und dann sollen die Beiträge alle zu den Feierlichkeiten 70 Jahre Grundgesetz gezeigt werden.

Ich bin gepspannt!
Unter dem Foto ist der Link zum Beitrag.

https://www.facebook.com/dw.stories/videos/647154809045417/

Ich finde, dass zu diesem Thema super gut mein altes Video passt – mit meinem Song FREIHEIT und meinem „Tanzen für die Freiheit“!

Schaut doch mal rein!

Aber nicht nur das. Es ist ein sehr guter Bericht erschienen – zum Anlass des Jubiläums unseres Grundgesetzes und unserer Grundrechte. Wer sich wirklich mit dem Thema und unseren Rechten – den Grundrechten der jungen Menschen in diesem Land – beschäftigen möchte, der sollte diesen Artikel unbedingt lesen.

Vielen Dank an Bertrand Stern.

https://www.rubikon.news/artikel/angriffe-auf-die-wurde